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Strafverteidigung.

Seit Ende der 90'er Jahre verteidigt Rechtsanwalt Müller bundesweit als Fachanwalt für Strafrecht vom Tötungsdelikt bis zur Beleidigung quer durch den Bereich der Strafverteidigung. Hierzu gehörten oft auch Verfahren mit großem Öffentlichkeitsinteresse in Funk und Fernsehen. Seit Anfang 2017 wird er hierbei von Rechtsanwalt Hanitsch vor allem auf dem Gebiet des Internet-Strafrechts verstärkt. Getreu nach unserem Motto: Aus Erfahrung lernen. Von Jugend profitieren! 
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